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Krisenunterkünfte und Inobhutnahme

Was versteht man unter einer Inobhutnahme?

Bei einer Inobhutnahme handelt es sich um eine vorläufige Schutzmaßnahme des Jugendamtes für Kinder und Jugendliche, die sich in einer akuten Gefährdungssituation befinden oder deren Wohl ernsthaft bedroht ist. Die Kinder und Jugendlichen werden dabei in spezialisierten Krisenunterkünften oder bei geeigneten Pflegefamilien untergebracht, die sich dazu bereiterklärt haben.

 

Wann genau wird eine Inobhutnahme in Krisenunterkünfte veranlasst?

Eine Inobhutnahme wird veranlasst, wenn Kinder und Jugendliche nicht in ihrem Herkunftssystem bleiben können oder dies unverantwortbar wäre. Das trifft zu bei:

  • akuter Kindeswohlgefährdung
  • massiven familiären Eskalationen
  • Selbstgefährdung oder psychischen Krisen
  • wenn Minderjährige unbegleitet sind
  • wenn Sorgeberechtigte handlungsunfähig sind

In diesen Fällen kann das Jugendamt kurzfristig die Inobhutnahme veranlassen und eine vorläufige Unterbringung in einer geeigneten Krisenunterkunft, Inobhutnahmestelle oder bei einer Bereitschaftspflegefamilie organisieren, welche Schutz und pädagogische Begleitung bieten.

 

Was sind Ziele von Krisenunterkünften?

In den Krisenunterkünften angekommen, besteht das Hauptziel darin, den Kindern und Jugendlichen Schutz und Entlastung durch einen verlässlichen und stabilen Rahmen sowie eine schnelle Sicherung der grundlegenden Bedürfnisse zu bieten. Im weiteren Verlauf der Inobhutnahme soll dann die aktuelle Krisensituation geklärt und weitere Hilfen für die Kinder geprüft werden.

 

Leistungen unserer Krisenunterkünfte

Bei einer kurzfristigen Inobhutnahme unterstützen unsere Gesellschaften die Kinder mit unterschiedlichen Angeboten, die sich nach deren individuellen Bedürfnissen richten.

  • Sofortaufnahme und Schutzräume für eine akute Unterbringung in Krisen- und Notsituationen
  • Bereitschaftspflege als familiennahes Inobhutnahme-Setting
  • Clearing und Perspektivklärung
  • Stabilisierung und Krisenintervention
  • multiprofessionelle Betreuung
Sie haben Interesse an einem unserer Angebote? Hier können Sie direkt eine Anfrage stellen!

05221 960 -0
info@juvandia.de

Häufig gestellte Fragen zu Krisenunterkünften und Inobhutnahmestellen

Was ist der Unterschied zwischen Inobhutnahme und Krisenunterkunft? 

Die Inobhutnahme ist die rechtliche Maßnahme; die Krisenunterkunft ist das konkrete Unterbringungssetting, in dem die Inobhutnahme umgesetzt wird.

Gibt es eine 24/7-Aufnahme? 

Ja. Eine Vielzahl unserer Gesellschaften bieten Inobhutnahmen rund um die Uhr an.

Welche Altersgruppen können aufgenommen werden? 

Wir bieten altersdifferenzierte Settings an. Diese reichen von 0 bis 5 Jahren bei der Bereitschaftspflege im Münsterland bis zu den Altersgruppen 6 bis 12 und 12 bis 17 bei der KiLeLe gGmbH in Berlin/Brandenburg.

Wie lange dauert eine Krisenunterbringung/Inobhutnahme? 

Eine Inobhutnahme kann kurzfristig erfolgen und dauert bis zur schnellstmöglichen Klärung der Perspektive und der Anschlussentscheidung.